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  Entscheidungen zu § 82 Einkommensteuergesetz
 

BFH-Urteil vom 21.7.2009 (X R 33/07) BStBl. 2009 II S. 995

Der nur mittelbar zulageberechtigte Ehegatte hat (nur) dann einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn er einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Bestehen einer entsprechenden betrieblichen Altersversorgung reicht nicht aus.