|
||
| | Home | | | Index | | | EStG | | | Neuzugang | | | Impressum |
|
Entscheidungen zu § 26c
Einkommensteuergesetz BFH-Urteil vom 3.3.2005 (III R 60/03) BStBl. 2005 II S. 564 Beantragen Eheleute innerhalb der Frist für einen Einspruch gegen den Zusammenveranlagungsbescheid die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, ist das FA bei der daraufhin für jeden durchzuführenden getrennten oder besonderen Veranlagung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenveranlagungsbescheid gebunden. Den Zusammenveranlagungsbescheid hat es aufzuheben.
|